ICEPargumente 2│2011 von Jeanne Nicklas-Faust, Berlin

Ärztliches Ethos auf der schiefen Ebene?

von Im Februar 2011 hat der Vorstand der Bundesärztekammer neue Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung beschlossen, die überraschende Neuerungen festschreiben. Der Abschnitt zum ärztlich assistierten Suizid legt die Einschätzung nahe, dass es zwar nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört, eine Selbsttötung zu begleiten, aber Ärztinnen und Ärzten als „Privatpersonen“ gleichwohl möglich sein soll. Schon zum Jahresende hatte sich in Diskussionen zu Fragen der Sterbehilfe eine Veränderung der Position des Präsidenten der Bundesärztekammer Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe gezeigt: War er zuvor starker Verfechter einer Position, die den ärztlich assistierten Suizid als mit dem ärztlichen Ethos nicht vereinbar ansah, hat er seine vormalige Einschätzung nun aufgegeben: Eine solche Festschreibung sei angesichts einer Umfrage in der Ärzteschaft, mit der sich eine Meinungsvielfalt konstatiert habe, nicht mehr sinnvoll. In dieser Umfrage hatten 30 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte eine Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids befürwortet – unter Palliativmedizinern interessanterweise nur 11 Prozent.

____________________________________________________________

ICEPargumente 1│2011 von Aloys Prinz, Münster

Eine neue Form der Finanzierung von Pflegeleistungen

Die Alterung der Bevölkerung als Ganzes, die steigende Lebenserwartung und nicht zuletzt die medizinisch-technische Entwicklung werden voraussichtlich dazu führen, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen sowie die durchschnittliche Dauer der Pflegebedürftigkeit in den nächsten Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich zunehmen werden. Die bisherige lohnbasierte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung ist nicht mehr gesichert, da sich gleichzeitig das Erwerbsverhalten geändert hat und vermutlich weiter ändern wird. Insbesondere der Rückgang der Zahl der Vollzeitarbeitskräfte und damit einhergehend die Zunahme der Teilzeiterwerbstätigkeit reduzieren die Basis der Beitragszahlung zu den Sozialversicherungen und damit auch zur Pflegeversicherung.